Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FOGELKAISER GmbH

(Stand: Dezember 2025)

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der FOGELKAISER GmbH, Neustädter Straße 38, 20355 Hamburg (im Folgenden „FOGELKAISER") und ihren Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern FOGELKAISER ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Die AGB gelten für alle Leistungen von FOGELKAISER, insbesondere für die Planung, Konzeption, Vermittlung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Showproduktionen und Showacts sowie für Vermietleistungen von Eventtechnik und Dekoration.

3. Individuelle Vereinbarungen und Sonderverträge haben Vorrang, soweit sie schriftlich festgehalten wurden und im Einzelfall ausgehandelt wurden. AGB gelten im rechtlichen Sinne bereits dann, wenn sie vom Verwender gegenüber mehreren Kunden verwendet werden und sind deshalb nach §§ 305 ff. BGB einer strengen Inhaltskontrolle unterworfen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und FOGELKAISER kommt zustande durch

  • die Annahme eines schriftlichen Angebots (Auftragsbestätigung) oder
  • die konkludente Ausführung des Auftrags mit Kenntnis des Kunden.

Ein Angebot von FOGELKAISER gilt 14 Tage. Nimmt der Kunde das Angebot mit Änderungen an, stellt dies ein neues Angebot dar.

2. Absprachen hinsichtlich Leistungsumfang, Fristen, Budgets und Sonderwünschen bedürfen der Schriftform (E‑Mail oder Fax genügt).

3. Verbraucherinformation: Beim Online‑Abschluss eines Vertrages können Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht haben. Für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht jedoch nach § 312g Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Kunden sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt FOGELKAISER alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Budgets, Entscheidungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Inhalte, die der Kunde bereitstellt, dürfen keine Rechte Dritter verletzen; der Kunde stellt FOGELKAISER insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

2. Der Kunde darf während der Durchführung des Projekts die Kommunikation mit Drittanbietern (Künstlern, Technikern etc.) nur über FOGELKAISER führen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

3. Der Kunde gibt ein Projektbudget vor; ohne Budgetobergrenze haftet er für Mehrkosten.

4. Waren und Leistungen sind bei Ablieferung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (Handelskauf, § 377 HGB).

§ 4 Stornierung, Rücktritt und Höhere Gewalt

1. Der Kunde kann bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unberechtigten Rücktritt fällt eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtsumme an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; FOGELKAISER behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

2. Kann FOGELKAISER eine Veranstaltung aus einem von ihr zu vertretenden, schweren Vertragsverstoß nicht durchführen, ist der Kunde zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

3. Höhere Gewalt und behördliche Verbote: Ereignisse, die für die Parteien unvorhersehbar und unvermeidbar sind und die bei zumutbarer Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, Pandemien, behördliche Veranstaltungsverbote), entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

  • Ist die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt unmöglich, entfallen die Leistungspflichten beider Seiten; bereits bezahlte Vergütungen sind anteilig für nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.
  • Bei behördlichem Verbot (z. B. Pandemieschutz) kann der Veranstalter zur Terminverlegung berechtigt sein. Bleibt die Durchführung der Veranstaltung trotz Verbots der Hallennutzung möglich, bleibt der Mietvertrag bestehen und der Kunde trägt das finanzielle Risiko.
  • Die Parteien verpflichten sich, in Fällen Höherer Gewalt kooperativ nach einer Ersatzleistung bzw. Terminverschiebung zu suchen.

4. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 5 Vergütung, Preisanpassung und Nebenkosten

1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Es gelten die Preise und Wechselkurse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2. FOGELKAISER behält sich vor, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wenn sich Wechselkurse oder Rohstoffpreise zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung um mehr als 1 % ändern. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt; dem Kunden steht kein gesonderter Anpassungsanspruch zu.

3. Reise-, Transport- und Nebenkosten (z. B. Telekommunikationskosten) werden gesondert berechnet.

4. Veränderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.

5. Entstehen bei ausländischen Zulieferern Quellensteuern oder Umsatzsteuern, stellt FOGELKAISER dem Kunden die Nettobeträge in Rechnung. Nach Erstattung der Vorsteuer erstattet FOGELKAISER dem Kunden den entsprechenden Betrag.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. FOGELKAISER kann bei Auftragserteilung einen Vorschuss bis zu 80 % der Auftragssumme verlangen.

2. Zwischenrechnungen können für abgeschlossene Leistungsteile gestellt werden. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.

3. Bei Zahlungsverzug ist FOGELKAISER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Nach fruchtloser Mahnung kann FOGELKAISER vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Leistungsfristen und Termine

1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn FOGELKAISER alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt.

2. Verspätungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Stromausfällen, Pandemien oder anderer unverschuldeter Ereignisse begründen keine Schadenersatzansprüche. FOGELKAISER informiert den Kunden unverzüglich und setzt einen neuen Leistungszeitraum an.

3. Ist der Kunde mit der Abnahme oder Freigabe von Entwürfen, Konzepte usw. in Verzug, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

1. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle gelieferten Materialien, Skripte, Medien und technische Geräte im Eigentum von FOGELKAISER.

2. Die Gefahr für Untergang und Verschlechterung geht mit Übergabe an den Kunden oder an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen

FOGELKAISER ist nach Vertragsbeendigung berechtigt, alle vom Kunden zur Verfügung gestellten oder im Projekt erstellten Unterlagen und Rohdaten zu vernichten, zurückzugeben oder aufzubewahren. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht nicht.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Alle von FOGELKAISER geschaffenen Entwürfe, Konzepte und Werke sind urheberrechtlich geschützt (UrhG). Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden ausschließlich einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt.

2. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von FOGELKAISER. Davon ausgenommen ist die vertragsgemäße Nutzung für die vereinbarte Veranstaltung oder Kampagne.

3. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. FOGELKAISER behält sich vor, eigene Arbeiten zu Referenz‑ und Werbezwecken zu verwenden, solange dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.

§ 11 Reklamationen

1. Bei einmaligen Aktionen müssen Beanstandungen unverzüglich schriftlich (auch per E‑Mail) erfolgen; andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei.

2. Bei fortlaufenden Leistungen sind Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Erbringung schriftlich mitzuteilen. Subjektive Geschmackseinwände sind keine Mängel. Änderungswünsche, die auf Geschmack beruhen, führen zu Zusatzkosten.

§ 12 Haftung

1. Haftungsausschluss: FOGELKAISER haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet FOGELKAISER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.

3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sach‑ und Vermögensschäden kann in AGB wirksam ausgeschlossen oder begrenzt werden. FOGELKAISER schließt daher die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bezüglich Sach‑ und Vermögensschäden aus. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

4. Für Verlust oder Beschädigung von Garderobe, vom Kunden bereitgestellter Gegenstände oder von Gegenständen Dritter wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.

5. Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit seiner Werbemaßnahmen (z. B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht). Er stellt FOGELKAISER insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

6. Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Leistungserbringung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.

§ 13 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen dauerhaft geheim zu halten. Bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht schuldet er FOGELKAISER eine angemessene Vertragsstrafe.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

3. FOGELKAISER stellt sicher, dass ihre Dienstleistungen den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis nutzbar sein. FOGELKAISER wird daher ihre Online‑Angebote und Buchungssysteme entsprechend gestalten und dem Kunden Informationen über die Barrierefreiheit bereitstellen.

4. Diese AGB können von FOGELKAISER aus wichtigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen) angepasst werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.

B. Besondere Bestimmungen für Mietleistungen

(Vermietung von Geräten, Anlagen, Eventmodulen und Dekorationsmaterial)

§ B 1 Allgemeine Mietbedingungen

1. FOGELKAISER vermietet Eventequipment ausschließlich zu diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht.

2. Die Bestellung gilt als angenommen, sobald FOGELKAISER schriftlich bestätigt hat oder das Mietobjekt übergeben wurde. Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment pfleglich zu behandeln, nur zweckbestimmt zu verwenden und alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Vermieters sind zu befolgen.

4. Die Mietdauer beginnt mit Bereitstellung der Mietsache und endet mit deren Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand. Bei verspäteter Rückgabe wird der vereinbarte Mietzins anteilig weiterberechnet.

§ B 2 Zahlung und Kaution

1. Der Mietzins ist bei Übergabe gegen Rechnung zur Zahlung fällig. FOGELKAISER kann eine Kaution oder Vorkasse verlangen.

2. Der Mieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ B 3 Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, soweit er oder seine Erfüllungsgehilfen diese durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht haben. Eine Haftung für zufällige, nicht vom Mieter beherrschbare Risiken (z. B. höhere Gewalt oder Schäden durch Dritte) wird nicht überbürdet, da pauschale Haftungsklauseln für Mietgegenstände grundsätzlich unwirksam sind.

2. Der Mieter verpflichtet sich, für typische Risiken (z. B. Diebstahl, Beschädigung durch eigenes Personal) eine Haftpflicht- bzw. All‑Risk‑Versicherung abzuschließen, sofern diese branchenüblich und zumutbar ist. Eine entsprechende Versicherungspflicht kann vereinbart werden.

3. Schäden, die bereits bei Übergabe vorhanden sind (anfängliche Mängel), begründen nach § 536a Abs. 1 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet jedoch nicht für Mängel, die nach Rückgabe auftreten und nicht auf seinen Verantwortungsbereich zurückzuführen sind.

4. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Mieter oder Dritte in die gemieteten Sachen einbringt; die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ B 4 Untervermietung und Eigentum

1. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FOGELKAISER zulässig.

2. Das Equipment bleibt jederzeit Eigentum von FOGELKAISER. Der Mieter darf keine Verfügungen (z. B. Verpfändung) über die Sache treffen.

§ B 5 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter hat Störungen der Mietsache unverzüglich anzuzeigen und Mängel nur durch FOGELKAISER oder deren autorisierte Fachbetriebe beseitigen zu lassen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann FOGELKAISER Schadenersatz verlangen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nur an dem vereinbarten Standort zu verwenden und Änderungen der Betriebsverhältnisse (z. B. risikoreiche Aufstellungen, Open‑Air‑Veranstaltungen) mitzuteilen.

3. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen und ist verpflichtet, während der Mietdauer notwendige Wartungen durchzuführen. Reparaturen infolge normalen Verschleißes trägt FOGELKAISER; Reparaturen infolge unsachgemäßer Behandlung trägt der Mieter.

§ B 6 Haftung von FOGELKAISER

Für anfängliche Mängel der Mietsache haftet FOGELKAISER verschuldensunabhängig nach § 536a Abs. 1 BGB. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß § 12 dieser AGB. Eine pauschale Haftungsfreistellung zugunsten des Vermieters wäre unwirksam.

§ B 7 Force‑Majeure bei Mietleistungen

Bei Eintritt von Höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen, die die Nutzung der Mietsache verhindern, ruhen die wechselseitigen Leistungspflichten. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, FOGELKAISER unverzüglich zu informieren. Bereits entstandene Aufwendungen werden anteilig abgerechnet; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ B 8 Besichtigungsrecht

FOGELKAISER ist berechtigt, die Mietsache nach vorheriger Absprache zu besichtigen. Der Mieter hat diese Untersuchung zu erleichtern.

§ B 9 Schlussbestimmungen für Mietleistungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB. Für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg Gerichtsstand.